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Eine Familientradition seit 1875 Fachgeprüfter Bestatter
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Das Auffinden einer leblosen Person ist die unangenehmste Erfahrung, die jemand im Leben machen kann. Jeder kann mit dem gesunden Menschenverstand entscheiden, ob eine Person sofortiger ärztlicher Hilfe bedarf, oder ob er schon vermutlich tot ist. Den Tod feststellen darf natürlich nur ein Arzt, und der ist unverzüglich zu benachrichtigen. Im Bestattungsgesetz des Landes Berlin wird hierzu ausgeführt, dass die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen ist und dass der gerufene Arzt die Leichenschau innerhalb von 12 Stunden vorzunehmen hat. Es ist immer besser den Hausarzt zu rufen, er kennt die Person und deren Krankheitsgeschichte. Ist dieser nicht zu erreichen, müssen Sie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst rufen, ich schreibe bewusst nicht Notarzt, denn dieser kommt aus einem Krankenhaus im Notarztwagen. Der Tod ist kein Notfall sondern eine Endgültigkeit! |
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