Überführungen

                      

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Fachgeprüfter Bestatter                    

 

 


 

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Überführungen im In- und Ausland

Überführungen in Berlin:

Wenn für  Verstorbene  die Todesursache ungeklärt durch  den Arzt  festgestellt wird, muss die Kriminalpolizei kommen und Ermittlungen wegen der Todesursache aufnehmen. Diese rufen dann einen Bestatter zur ersten Überführung, wenn die Angehörigen keinen Bestatter benennen oder nicht zugegen sind. Dieser Auftrag wird durch einen Rahmenvertrag zwischen dem Land Berlin und den Bestattern geregelt, der Auftrag zur Überführung durch die Kripo ist kein Auftrag zur Bestattung, den Auftrag zur Bestattung darf nur der  Bestattungspflichtigen erteilen. Der Bestattungspflichtige kann sich dann für einen Bestatter seiner Wahl entscheiden, und er sollte Preis und Leistung miteinander vergleichen. 

Ein seriöser Bestatter gibt Ihnen einen schriftlichen Kostenvoranschlag !

 

Überführung in das In- und Ausland:

Eine Feuerbestattung am Sterbeort und die Versendung der Urne zum Bestattungsort ist die beste und einfachste Lösung. 

Bei einer  Erdbestattung werden dann  meist zwei  Bestatter an diesen  Todesfall beteiligt, der Bestatter am  Sterbeort sollte die behördlichen  Angelegenheiten erledigen und der Bestatter am Bestattungsort sollte die Überführung vornehmen. 

Bei Fernüberführungen berechnen wir für den gefahrenen Kilometer € 0,55.

 

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