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Eine Familientradition seit 1875 Fachgeprüfter Bestatter
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| Überführungen im In- und AuslandÜberführungen in Berlin: Wenn für Verstorbene die Todesursache ungeklärt durch den Arzt festgestellt wird, muss die Kriminalpolizei kommen und Ermittlungen wegen der Todesursache aufnehmen. Diese rufen dann einen Bestatter zur ersten Überführung, wenn die Angehörigen keinen Bestatter benennen oder nicht zugegen sind. Dieser Auftrag wird durch einen Rahmenvertrag zwischen dem Land Berlin und den Bestattern geregelt, der Auftrag zur Überführung durch die Kripo ist kein Auftrag zur Bestattung, den Auftrag zur Bestattung darf nur der Bestattungspflichtigen erteilen. Der Bestattungspflichtige kann sich dann für einen Bestatter seiner Wahl entscheiden, und er sollte Preis und Leistung miteinander vergleichen. Seit Mai 2010 ist das Land Berlin verpflichtet die Kosten der 1. Überführung zu bezahlen, eventuelle Kühlkosten können von den Angehörigen nur nach dem Tag der staatsanwaltlichen Freigabe verlangt werden durch den Bestatter.
Ein seriöser Bestatter gibt Ihnen einen schriftlichen Kostenvoranschlag !
Überführung in das In- und Ausland: Eine Feuerbestattung am Sterbeort und die Versendung der Urne zum Bestattungsort ist die beste und einfachste Lösung. Bei einer Erdbestattung werden dann meist zwei Bestatter an diesen Todesfall beteiligt, der Bestatter am Sterbeort sollte die behördlichen Angelegenheiten erledigen und der Bestatter am Bestattungsort sollte die Überführung vornehmen. Bei Fernüberführungen berechnen wir für den gefahrenen Kilometer € 0,70
Beförderung per Flugzeug: Der Bestatter am Sterbeort muss alles organisieren, er braucht aber am Zielflughafen einen Bestatter, welcher der Luftfrachtgesellschaft die sofortige Abholung des Verstorbenen vom Frachtterminal garantiert. In der Luftfracht wird jedes Kilogramm berechnet, somit kann dies eine sehr teure Art des "Reisens" sein. Aber auch das organisieren wir für Sie!
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